Eine Reha beantragen
Es gibt grundsätzlich zwei Wege eine ambulante Rehabilitation in Anspruch zu nehmen:
- Bei bestehenden Beschwerden kann sie gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt beantragt werden.
- Bei einem Krankenhausaufenthalt kann sie als Anschlussrehabilitation (AHB) durch den Kliniksozialdienst eingeleitet werden.
Die ambulante Rehabilitation im RTA ist von allen Kostenträgern und Krankenkassen zugelassen.
Mögliche Kostenträger sind:
- die Deutsche Rentenversicherung
- die gesetzliche Krankenkasse
- die private Krankenkasse
- die Knappschaft oder die Berufsgenossenschaft
Online-Antrag der DRV Formularpaket der DRV
Hausarztinformation zur Verordnung med. Rehabilitation
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