Eine Reha beantragen

Es gibt grundsätzlich zwei Wege eine ambulante Rehabilitation in Anspruch zu nehmen:

  1. Bei bestehenden Beschwerden kann sie gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt beantragt werden.
  2. Bei einem Krankenhausaufenthalt kann sie als Anschlussrehabilitation (AHB) durch den Kliniksozialdienst eingeleitet werden.

Kontakt

Die ambulante Rehabilitation im RTA ist von allen Kostenträgern und Krankenkassen zugelassen.

Mögliche Kostenträger sind:

  • die Deutsche Rentenversicherung
  • die gesetzliche Krankenkasse
  • die private Krankenkasse
  • die Knappschaft oder die Berufsgenossenschaft

Online-Antrag der DRV Formularpaket der DRV
Hausarztinformation zur Verordnung med. Rehabilitation

 

 

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